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finally i got an Answer but its a negative one.
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Sehr geehrter Herr ****
Die Beantwortung ihrer Anfrage hat sich infolge Ferienabwesenheiten verzögert, wofür ich Sie um Verständnis bitte.
Das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (152.3 http://www.admin.ch/ch/d/sr/c152_3.html) gilt nicht für den Zugang zu amtlichen Dokumenten betreffend Verfahren der internationalen Rechts- und Amtshilfe (siehe Art. 3, Abs. 1, lit. a, Ziff. 3). Wir können daher Ihrem Einsichtsgesuch nicht stattgeben.
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie innert 20 Tagen nach Empfang unserer Antwort einen Schlichtungsantrag beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, Feldeggweg 1, 3003 Bern, stellen können.
Freundliche Grüsse
Folco Galli
Informationschef
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Justiz BJ
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