Um dem Ausmaß ihrer Forderungen den Anschein von Berechtigung zu geben, versteigen sich die Sieger dazu, Deutschland und seinen Verbündeten die Alleinschuld am Ersten Weltkriegs zuzuschreiben. Der Vertrag verlangt von Deutschland eine große Zahl von Land- und Bevölkerungsabtretungen: Elsaß-Lothringen an Frankreich, die Provinzen Posen, fast ganz Westpreußen und das oberschlesische Industriegebiet an Polen, das Memelgebiet an den Völkerbund, das Hultschiner Ländchen an die Tschechoslowakei, Nordschleswig an Dänemark, das Gebiet um die zwei Städte Eupen und Malmedy an Belgien und Danzig mit dem Umland als Freistaat an den Völkerbund. Der Vertrag stellt das Saargebiet für 15 Jahre unter Frankreichs Herrschaft. Er verbietet außerdem den Anschluß Rest-Österreichs an Deutschland, den die neue Wiener Nationalversammlung gleich nach dem Krieg gefordert hatte. Mehr als die Landverluste schmerzen die erzwungenen Bevölkerungsabtretungen. Die Ausgliederung von 7 Millionen Menschen aus dem Deutschen Reich und die Grenzen neuer Staaten trennen Millionen von Familien. Mit dem Vertrag verliert Deutschland seine Kolonien, zumeist an England. Die Streitkräfte werden auf 100.000 Mann im Heer und 15.000 in der Marine reduziert. Das Deutsche Reich muß den größten Teil der Handelsflotte und der Goldreserven an die Sieger übergeben, dazu einen Großteil seiner jährlichen Eisenerz- und Kohleförderung, Unmengen von Nutzvieh und Landwirtschaftsmaschinen, 150.000 Eisenbahnwaggons und viele tausend Lokomotiven und Lastkraftwagen. Das gesamte private Auslandsvermögen. und unzählige Industriepatente werden konfisziert. Die Geldzahlungen sind exorbitant und über 70 Jahre zu bezahlen. Deutschland wird sie, wie sich später zeigt, nie in voller Höhe zahlen können.